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Willkommen beim gemeinnützigen Verein Elisenhof!

Auf einem schönen Flecken Erde in der Nähe von Wackershofen können Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien die spannende Vielfalt unsrer Natur erleben – im Spiel, bei der Arbeit, in Erlebniskursen oder bei Vorträgen.

Wir bieten Kurse zu den Themen Naturschutz, Wildnis- und Hofpädagogik sowie Ernährungslehre und machen den Natur- und Artenschutz in Projekten (Anlage einer Naturschutzhecke, Bau eines Vogelbiotops, Anlage einer Obstbaumwiese) lebendig. 

Sie mögen unsere Ideen? Seien Sie dabei als stilles oder als aktives Mitglied. Wir freuen uns auf Sie! Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag. Oder unterstützen Sie uns mit einer Spende. ♡ Danke ♡

Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@elisenhof.org

Elisenhof e.V. Kurse in Kooperation mit der vhs

Spenden / Mitgliedschaft

Wir freuen uns über jede kleine und große Spende. Übrigens: Auch eine Mitgliedschaft gilt als Spende und hilft uns bei der Jahresplanung. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. 

Vielleicht möchten Sie auch Ihren Arbeitgeber oder eine andere Firma fragen, ob sie spenden möchten oder eine Firmenmitgliedschaft in Betracht ziehen möchten. Die Vorteile einer Mitgliedschaft: Unsere wunderschöne Obstbaumwiese darf nach Absprache genutzt werden, zum Beispiel für eine Geburtstagsfeier oder ein Teamevent. Wir bringen auch gern eine Sponsoring Plakette am Acker und an der Obstbaumwiese an, um zu zeigen, welche Firmen uns unterstützen. Und natürlich kommen unsere Dozentinnen und Dozenten gern in den Betrieb, um dort über ein ausgewähltes Thema zu referieren.  

Unser Spendenkonto: VR Bank Schwäbisch Hall – Crailsheim
IBAN: DE65 6229 0110 0561 3150 00 | BIC: GENODES1SHA

Einen Mitgliedsantrag finden Sie hier.
Für eine Firmenmitgliedschaft schreiben Sie uns bitte an info@elisenhof.org.

Newsletter: Info zu neuen Kursen

Wir informieren im Newsletter über die anstehenden Kurse und Aktivitäten. 

Unsere Schwerpunkte

Ernährung

Wildnis

Pädagogik

Wo Sie uns finden

In 74523 Wackershofen, ganz in der Nähe vom wunderschönen Freilandmuseum, stehen uns eine Obstbaumwiese
zur Verfügung, ein Waldstück sowie ein biologisch bewirtschaftetes Ackerstück. 

Unser neuestes Projekt

komprimiert Vogelbiotop Wackershofen

Am Ortseingang von Wackershofen steht ein Trafohäuschen. Dieses hat der Elisenhof e.V. seit Anfang des Jahres von der Stadt gepachtet, und dort ein Vogelbiotop errichtet. Engagierte Menschen haben sich bereits in der Vergangenheit darum bemüht, dort Turmfalken anzusiedeln – mit Erfolg. Diese Arbeit wollen wir nun fortführen und erweitern. 

Zur Durchführung von dringend nötigen Arbeiten am Dach und das „Flicken“ des durch einen Blitzeinschlag entstandenen Risses, mussten wir kurz vor Ostern ein Gerüst stellen. Da sich bereits ein Turmfalkenpärchen für eine der alten Brutstätten interessierte, wurden die Arbeiten priorisiert und zügig durchgeführt. 

Vielen Dank an dieser Stelle für die schnelle Umsetzung durch Firma Widmann und die Zimmerei Trumpp sowie durch sehr engagierte ehrenamtliche Helfer. Danke auch für die freundliche Beratung durch das Umweltamt sowie die kompetente Einschätzung der Situation durch mehrere Experten! 

Seit April 2023 ist das Vogelbiotop „bezugsfertig“ und tatsächlich scheinen die Turmfalken mit ihrem neuen Zuhause zufrieden zu sein. Die zusätzlich angebrachten Nistkästen für Vögel und Fledermäuse wurden bereits rege genutzt.

Die nächsten Schritte bei unserem Projekt „Vogelbiotop“ sind nun: Installation einer Webcam, Verschönerung der Fassade, Bereitstellung von Informationen an Spaziergänger. 

Wenn Ihnen dieses Projekt gefällt, freuen wir uns über Ihre Spende oder Ihre Mitarbeit im Verein. 

„Deshalb geht es aus meiner Sicht bei der gesamten Nachhaltigkeitsdebatte immer nur um das Eine, nämlich: Wie können wir Menschen so berühren, dass sie sich wieder mit sich selbst und mit der Natur verbunden fühlen? 

Wenn wir das erreicht haben, brauchen wir über die konkrete Umsetzung nicht mehr nachzudenken. Die vollzieht sich dann von allein.“

Gerald Hüther 

Was wir sonst noch tun

Vormittagskurse für Schulklassen nach Absprache. Einmalig oder als Projektarbeit über einen längeren Zeitraum möglich. Abgestimmt auf das Alter und die Bedürfnisse der Kinder.

  • Wildnispädagogik: Zum Beispiel Wildnistöpfern, Leder gerben, Spurenlesen, Vogelsprache verstehen, Survivalkurse, Naturhandwerk (Körbe flechten, Schnüre herstellen, schnitzen), Werkzeug anfertigen, Tarnen, usw.
  • Hofpädagogik: Auf dem biodynamischen Acker der Solidarischen Landwirtschaft Schwäbisch Hall, der als „Lernort Bauernhof“ qualifiziert ist, lernen die Schüler altersgerecht zu Themen rund um den biodynamischen Acker. Anfassen ist ausdrücklich erwünscht!
  • Ernährungslehre: Zum Beispiel Wildkräuter kennenlernen, Lebensmittel im Jahreskreislauf kennenlernen, Apfelsaft pressen, usw. 

Gemeinsam in der Natur – hier bietet sich für Kollegen eine ganz neue Möglichkeit, einander kennenzulernen und zusammen etwas auf den Weg zu bringen. Bei der Arbeit auf dem Acker lernt ein Team ganz neue Aspekte der Zusammenarbeit. 

Hurra wir haben gewonnen!

Der Klimaschutzpreis der Stadt Schwäbisch Hall wird jährlich für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zum kommunalen oder überregionalen Klima- und Umweltschutz beitragen oder das Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen weiter steigern.

Wir freuen uns sehr, dass der Elisenhof e.V. zusammen mit Urban Garden und der Grundschule Bibersfeld zu den Gewinnern zählt.

Am 19. September 2022 waren mehrere Vertreter:innen des Klimaschutzbeirats zu Besuch auf den Acker und haben uns den wunderschönen, aus Holzresten gefertigten Preis und einen Scheck über 1.000 Euro übergeben. Herzlichen Dank!

Videos

Hier kannst du dir am Beispiel eines Melonen Kimchis ansehen, wie unsere Dozentin Margarete Lebensmittel mit Hilfe von Fermentation haltbar macht. Im zweiten Video siehst du unsere Vorständin Melanie im Interview bei Schwatz und Weis.

Hinweis: Beim Klick auf den Play Button werden Informationen an YouTube weitergegeben. Wenn Sie das nicht möchten, scrollen Sie bitte einfach weiter.

Newsletter: Info zu neuen Kursen

Wir informieren im Newsletter über die anstehenden Kurse und Aktivitäten. 

Die Kursleiter

Margarete

Ärztl. geprüfte
Naturheilkunde-Beraterin

Filipp

Natur- und Wildnispädagoge

Sahra

Gärtnerin

Mitmachen

Hier findet ihr unseren Mitgliedsantrag.

Als aktives oder passives Mitglied unterstützt ihr die Ideen des Elisenhof e.V., wie sie in unserem Konzept dargelegt sind. Zudem erhaltet ihr Sonderkonditionen auf unsere Kurse und sonstigen Angebote. Und ihr könnt jederzeit – auch außerhalb von Kursen – unsere Flächen besuchen, zum Beispiel für ein schönes Picknick auf der Obstbaumwiese.

Gemeinsam wollen wir unsere wunderbare Umgebung und die Verbindung von Mensch und Natur gestalten. Wir freuen uns auf ein schönes Miteinander im Elisenhof e.V.!

Konzept & Satzung

Der gemeinnützige Verein Elisenhof e.V. hat sich zur Aufgabe gesetzt, mit seinen Bildungs- und Erlebnisangeboten das Bewusstsein für einen achtsamen und nachhaltigen Umgang mit der Natur als lebendigem Organismus zu fördern. Altes und neues Wissen über Kultur- und Wildpflanzen, Artenschutz, ökologische Zusammenhänge, Bodenpflege, Saatgut und Gesundheitsförderung sollen weitergegeben werden.
Mit gemeinschaftlichen Erfahrungen in der wilden Natur, einer traditionellen Obstbaumwiese oder auf einem nachhaltig bewirtschafteten Acker ermöglichen wir Begegnungen und Austausch und bieten zahlreiche Lernfelder für Kinder, Erwachsene, Schulklassen und Familien.

Der Schutz der Natur durch Aktionen, welche die Biodiversität und Artenvielfalt in Wald, Wiese und Feld fördert, ist Teil des Bildungs- und Erfahrungskonzeptes. Neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere in Form von Hecken und Bäumen, Blühstreifen, Steinmauern zu gestalten, sowie die Anlage und Pflege von Permakulturgärten beispielhaft zu zeigen, sind weitere Inhalte.
Kultur und Natur, Mensch und Pflanze sind untrennbar miteinander verbunden: Als Nahrung, Heilmittel, Schmuck, Duftstoff, Faserstoff, Bausubstanz, Färbemittel und einiges mehr. Hier gibt es im Wechsel der Jahreszeiten viel zu entdecken und zu erforschen, was die Beziehung/Rückverbindung des Menschen zur Natur stärkt.

Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit:

Ernährungslehre
Mit der Ernährung können wir uns im Jahreslauf mit der Natur verbinden.
Welche essbaren Pflanzen wachsen in der Region zu welcher Zeit auf dem Feld, im Wald und auf der Wiese? Woran wir diese Pflanzen sicher erkennen, wie wir sie verantwortlich ernten, zubereiten oder haltbar machen können, sind Themen, zu denen wir im Jahreslauf Angebote machen.

Wildnispädagogik
Uns als Menschen wieder als mit der wilden Natur verbundene Lebewesen
wahrzunehmen und die Naturkräfte-Verbindungen mit allen Sinnen spürbar zu erleben, das unterstützt der wildnispädagogische Ansatz. Vielfältige Erlebnisräume bieten Möglichkeiten für Naturerfahrungen auf den „Abenteuer-Entdeckungsreisen“.

Hofpädagogik
Lernen durch Mitmachen: In der Lernwerkstatt lernen wir den Jahreslauf durch praktische Tätigkeiten und Erfahrungen kennen. Rhythmus im Einklang mit der Natur wird durch sinnvolle und in Zusammenhang stehende Tätigkeiten in der Landwirtschaft, Obstbaumwiesenpflege, Waldwirtschaft und Tierpflege erlebbar.

§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen „Elisenhof“; Nach der Eintragung in das Vereinsregister wird der Name um den Zusatz „e.V.“ ergänzt, also „Elisenhof e.V.“.

(2) Er hat seinen Sitz in Schwäbisch Hall.

(3) Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Gemeinnütziger Zweck

(1) Der Verein Elisenhof verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Zweck des Vereins ist die Hof- und Wildnis Pädagogik sowie Erwachsenenbildung und Gesundheitspflege.

(3) Der Vereinszweck wird insbesondere erfüllt durch:

(a) Förderung der Erfahrungsmöglichkeiten in der Natur und der Landwirtschaft für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Assistenzbedarf, Schulklassen und Kindergartengruppen.

(b) Förderung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, wie z.B. Hecken anlegen, Bäume pflanzen und Pflege der Biodiversität und Artenvielfalt.

(c) Förderung und Pflege von Tierschutzmaßnahmen (Gnadenhof).

(d) Die Bildung in Naturwahrnehmung, regionaler und saisonaler Ernährung und künstlerischer Gestaltung in der Natur. Darüber hinaus geht es um die Schaffung eines Bewusstseins dafür, wie sich Pflanzenbau, Tierhaltung und Ernährung auf Natur, Klima, Gesundheit und Gesellschaft auswirken.

(e) Weiterbildungsmöglichkeiten mit Vorträgen, Seminaren und Workshops

(f) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung, regionale Vernetzung und Wissensaustausch

(4) Der Verein ist selbstlos und nicht-profitorientiert tätig.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

(6) Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder religiösen Richtung.

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied im Verein kann jede natürliche Person (die das 18. Lebensjahr vollendet hat) und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt. Maximal ein Drittel der Mitglieder dürfen juristische Personen sein.

(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er muss mit dreimonatiger Frist zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, kann es durch die Mitgliederversammlung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eines Briefes per Einschreiben bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Poststempel des Ausschlussbriefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Berufungsschreibens einzuberufen.

§4 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

§5 Verwendung der Finanzmittel

(1) Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins.

(2) Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

§6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

(a) die Mitgliederversammlung

(b) der Vorstand

§7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan.

(2) Alle Beschlüsse mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst und durch den/die Schriftführer/in protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder. Enthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Liegt eine Stimmengleichheit vor, so zählt diese ebenfalls als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes muss diese in geheimer Wahl erfolgen.

(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

(5) Die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung werden unter der Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung erfolgt per Briefpost oder E-Mail.

(6) Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Mitgliederversammlung bestimmt eine/n Protokollführer/in. Das Protokoll ist von dieser/diesem und einem Vorstandmitglied zu unterzeichnen und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

(7) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

(a) Genehmigung des Haushaltsplans

(b) Entgegennahme des Jahresberichts

(c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

(d) Wahl, Abberufung und Entlastung der Vorstandsmitglieder

(e) Änderung der Satzung

(f) Auflösung des Vereins

§8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Weitere Vorstandsmitglieder können von der Mitgliederversammlung hinzugewählt werden. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

(2) Die Funktionen des Vorstands sind:

(a) 1. Vorsitzende/r

(b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r

(c) Schriftführer/in

(d) Kassenwart

Aufgaben aus (c) und (d) der Vorstandsmitglieder können in Personalunion ausgeübt werden.

(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) von der/dem 1. Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils mit Alleinvertretungsrecht, vertreten.

(4) Bei Geschäften über 500,- EUR sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.

(5) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(6) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zu einer Neuwahl des Vorstandes im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Vorstands eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes.

(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich einberufen werden. Dies kann per Email geschehen.

(8) Alle Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.

(9) Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung erlassen.

§9 Rechnungsprüfung

Auf der Mitgliederversammlung ist mindestens ein/e Rechnungsprüfer/in zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. Sie überprüfen die Kassen und Geschäfte des Vereins zumindest einmal im Geschäftsjahr. Über das Ergebnis ist auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.

§10 Datenschutz

(1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.

(2) Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

§11 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das vorhandene Vermögen des Vereins an den Verein „Abenteuer Natur e.V.“ in 74523 Schwäbisch Hall, Steuernummer 84062/03858, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Hier stellen wir Ihnen Melanie und Jacqueline vor:

 

Melanie Laun, 1. Vorstand des Elisenhof e.V.

Melanie studierte Germanistik und Japanologie in München. Nach einigen Jahren als Lehrerin und Reiseleiterin in Japan arbeitete sie als IT-Projektleiterin bis sie sich für die Selbstständigkeit entschied. Mit ihrem Mann und ihren drei Kindern lebt Melanie in Michelfeld. 

Mit der Gründung des Elisenhof e.V. erhofft sich Melanie die Möglichkeit, möglichst vielen Menschen einen Ausgleich zu schaffen und die Chance, sich der Natur wieder stärker anzunähern.

 

Jacqueline Kübler, 2. Vorstand des Elisenhof e.V.

Jacqueline Kübler arbeitet seit 5 Jahren selbstständig als Tagesmutter. Zuvor hat sie eine Ausbildung zur Hotelfachfrau absolviert. Anschließend hat Jacqueline als Projektassistenz in einer Veranstaltungsagentur und im Büro einer Bäckerei mit mehreren Filialen gearbeitet. Die Familie wohnt mit ihren 2 Kindern in Michelfeld.

Unter dem Motto “Jeder kann die Welt verändern und ein kleines Stückchen besser machen” übernimmt Jacqueline den Sitz des 2. Vorstands des Elisenhof e.V. ab März 2022 und freut sich, viele Menschen für den Verein und den Vereinszweck zu begeistern.

Quellenangaben

Zitat von Hüther, Gerald: Wissen verändert die Menschen nicht, in: Leben im Anthropozän. Christliche Perspektiven für eine Kultur der Nachhaltigkeit, herausgegeben von Brigitte Bertelmann und Klaus Heidel, München 2018, oekom verlag, S. 113-122